DSL Kündigung leicht gemacht
Wie kündige ich richtig?
Kein Anbieter freut sich über Kündigungen. Wenn man die wichtigen Infos zum Thema etwas versteckt und den ganzen Ablauf verkompliziert, wer weiß, vielleicht wird der ein oder andere Kunde genervt aufgeben oder erst zu spät kündigen. Und schon klingelt das Geld in den Kassen. Aber im Grunde ist Kündigen ganz einfach.
Benutzen Sie unser Kündigungstool und drucken Sie sich Ihre persönliche Kündigung aus. Die unterschriebene Kündigung schicken Sie per Einschreiben mit Rückschein an die im Ausdruck angegebene Adresse. Das war 's dann schon? Nicht ganz, denn kündigen dürfen Sie jederzeit, die wichtige Frage ist, wann tritt Ihre Kündigung in Kraft! Die Antwort ist, sobald Ihre Vertragslaufzeit endet.
Wann endet meine Vertragslaufzeit?
Die meisten DSL-Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit meist jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie einen DSL-Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit haben, sollten Sie also rechtzeitig kündigen. Seit geraumer Zeit gibt es DSL-Anbieter (z.B. Alice DSL und Congstar DSL), die auch Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit anbieten.
Genügt es einen Tag bevor meine Vertragslaufzeit endet, zu kündigen?
Nein, denn es gibt eine Kündigungsfrist. Diese beträgt bei DSL-Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren meistens 2 oder 3 Monate. Ist Ihr Kündigungsschreiben also nicht mindestens die 2 oder 3 Monate vor Ende ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem Anbieter eingegangen, verlängert sich die Vertragslaufzeit für gewöhnlich um ein weiteres Jahr. DSL-Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit sind in der Regel bis zu 2 Wochen vor Monatsende kündbar.
Wichtig: Es genügt nicht das Kündigungsschreiben fristgerecht abzuschicken, der Anbieter muss es fristgerecht erhalten!
Warum ist es wichtig die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden?
Es soll ja schon vorgekommen sein, dass Briefe nicht angekommen oder verlegt worden sind. Einfach zu behaupten, man hätte die Kündigung rechtzeitig versendet, genügt vor Gericht nicht. Sie müssen im Zweifel beweisen können, dass Ihr Anbieter das Kündigungsschreiben erhalten hat. Das können Sie mit einem Einschreiben per Rückschein problemlos.
Was ist meine genaue Vertragslaufzeit?
Wenn Sie sicher gehen wollen, dann sehen Sie bitte in Ihrem DSL-Vertrag nach.


