Das kleine Kündigungslexikon
Mindestvertragslaufzeit:
DSL-Verträge mit subventionierten Modems haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie nicht aus dem Vertrag aussteigen, es sei denn es liegt ein im juristischen Sinne "wichtiger Grund" vor. Dies kommt aber nur in seltenen Ausnahmefällen vor! Es gibt mittlerweile aber auch Anbieter die DSL-Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit anbieten und innerhalb von 2 Wochen zum Monatsende kündbar sind.
Vertragslaufzeit:
DSL-Verträge verlängern sich in der Regel automatisch um 12 Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Kündigungsfrist:
In der Regel müssen Sie Ihren DSL-Vertrag spätestens 2 oder 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Tun Sie dies nicht, verlängert sich Ihr DSL-Vertrag für gewöhnlich automatisch um 12 Monate.
Ausnahme: Bei Abschluss eines DSL-Vertrages an der Haustüre oder im Internet hat der Kunde grundsätzlich das
Recht ohne Angabe von Gründen den Vertrag innerhalb der ersten
Einschreiben mit Rückschein:
Für Kündigungsschreiben egal ob DSL-Kündigung, Kündigung eines Zeitschriftenabonnoments oder eines Mietverhältnisses sollten sie immer ein Einschreiben mit Rückschein verwenden. Warum? Kommt es zu einem Rechtsstreit müssen Sie nachweisen, dass ihr Vertragspartner auch wirklich Ihre Kündigung erhalten hat. Diesen Nachweis können Sie mit einem Einschreiben mit Rückschein problemlos erbringen. Und was sind schon 3,85 Euro im Verhältnis zu den Kosten eines verlorenen Rechtstreits.


